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Rio-Palisander auf Gitarren - wie erkennen und was tun?

Diese Seite widmet sich dem Thema Rio-Palisander bzw. Brazilian Rosewood bzw. Dalbergia nigra bzw. Jacaranda (unterschiedliche Namen für ein und dasselbe Holz) und dessen Verwendung auf Musikinstrumenten sowie den sich daraus ergebenden Problemen.

Zu diesem tropischen Edelholz finden wir folgende Infos bei Wikipedia:
Rio-Palisander (Dalbergia nigra), auch Brasilianisches Palisander genannt. In Brasilien besteht seit 1968 ein Ausfuhrverbot für Rundholz dieser Art. 1992 wurde Rio-Palisander unter Artenschutz und 1998 unter den verschärften Artenschutz (Cites-Liste, Anhang I) gestellt (CITES-gelistet). Bis zu diesem Zeitpunkt war es für hochwertige Möbel und gehobene Raumausstattungen sowie wegen seiner einzigartigen Klangeigenschaften für akustische Gitarren und andere Musikinstrumente sehr begehrt. Nach Einsetzen des Handelsverbots ist das Holz praktisch wertlos geworden, da jeder Verkauf ohne gültige Cites-Dokumente verboten ist und dieser ggfs. von den Naturschutzbehörden mit hohen Geldbußen sanktioniert wird.

...und das ist nun das Problem vieler Besitzer von Musikinstrumenten geworden. Am häufigsten betroffen sind Gitarrengriffbretter von Instrumenten, die vor 1966 hergestellt wurden, allen voran Gitarren und Bässe der Firmen Fender und Gibson (nach vorsichtigen Schätzungen dürften alleine in Deutschland mindestens 30.000 Instrumente betroffen sein). Erst durch einen Leserbrief in dem Musiker-Magazin Gitarre&Bass im Jahre 2011 wurde dieses Problem in Musikerkreisen publik. Das entfachte eine Diskussion in diversen Medien und Foren und mündete gegen Ende 2012 in der Beschlagnahme diverser Instrumente mit und ohne Rio-Palisander sowie der Absage der seit 1985 stattfindenden Vintage-Guitar Show in Oldenburg. Bis 2011 hatten weder Musiker noch Gitarrenbauer, Händler oder die Musiker-Presse von diesem seit 1992 geltenden Vermarktungsverbot gewußt. Nach dem Bekanntwerden dachten viele zunächst, nur Instrumente, die nach 1992 gebaut wurden wären betroffen. Es stellte sich dann aber heraus, dass alle Instrumente, die nach 1947 mit Rio-Palisander bestückt wurden ohne das entsprechende Zertifikat nicht kommerziell genutzt werden dürfen. Alle vor 1947 gebauten Instrumente gelten als Antiquität und sind nicht betroffen. Unter Vermarktung versteht man den Verkauf, die Ausstellung (gegen Eintrittsgeld) und zunächst wurde selbst das öffentliche Spielen eines solchen Instrumentes gegen Gage als Vermaktung eingestuft. Das führte sogar zu einzelnen Beschlagnahmen von Instrumenten bei einem Konzert. Die Behörden hatten sicherlich von dem Vermarktungsverbot gewußt, es jedoch fast 20 Jahre lang versäumt, diese Problematik in Musikerkreisen bekannt zu machen, denn man wußte wohl von der Verwendung dieses Holzes im Möbelbau aber nicht, dass Rio-Palisander bis in die Mitte der 60iger Jahre ein gängiges Holz für Gitarrengriffbretter und teils auch für Korpi von Konzertgitarren war. Durch den Skandal um illegal geschlagenes und eingeführtes Tropenholz im Jahre 2011 in den die Firma Gibson und die Hamburger Firma Nagel verwickelt waren, wurde man hierzulande auf den Einsatz von Tropenhölzern auf Gitarren aufmerksam und bemerkte dann, dass eben auch das inzwischen weltweit verbotene Rio-Palisander dazu zählte. Nach dem anfänglichen, sehr restriktiven Vorgehen der Behörden mit zahlreichen Kontrollen und Hausdurchsuchungen bei Sammlern, Händlern und Gitarrenbauern hat man inzwischen eingesehen, dass nicht jeder Gitarrist, der eine alte Strat mit Rio-Palisander Griffbrett spielt gleich als "Verbrecher" oder mindestens Straftäter einzustufen ist und vom Bundesamt für Naturschutz kam im November 2012 die Empfehlung, ein Konzert auf einem solchen Instrument nicht mehr als Vermarktung des Instrumentes sondern als kulturelle Darbietung einzustufen, sofern die künstlerische Darbietung im Vordergrund steht und nicht dieses Instrument beworben wird.
Der Fragen und Antworten-Katalog vom BfN zum Thema Rio ist hier als pdf abrufbar.
Der Wortlaut der EU-weit geltenden Verordnung ist hier als pdf abrufbar.

Auch wenn der Wortlaut in allen EU-Staaten gleich ist, wird die Umsetzung von Land zu Land und selbst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Die meisten europäischen Staaten ausser Deutschland scheinen sich bisher gar nicht um das Thema Rio-Palisander auf Gitarren zu scheren. Man hörte des öfteren, dass es sich ja ohnehin zu nahezu 100% um Instrumente aus der Zeit vor 1992 handelt, es also keinen akuten Handlungsbedarf gäbe und dementsprechend finden Vintage-Shows und Handel im EU-Ausland bisher ohne Einschränkungen und Kontrollen behördlicherseit statt. Inzwischen fanden Gespräche auf EU-Ebene statt und man versucht eine einheitliche Vorgehensweise anzustreben, sogar ein weltweit geltender Instrumentenpass ist im Gespräch.
Aktuelle Infos dazu hier:
http://www.pearle.ws/en/news/detail/103

Achtung! Die Schweiz gehört nicht zu den EU-Ländern. Auch die Schweiz stellt CITES Vermarktungsbescheinigungen aus wobei ein Beleg der legalen Herkunft benötigt wird. Ein Musiker kann einen Instrumentenpass beantragen, welcher das Reisen mit einem Instrument erleichtern soll. Mit dem Instrumentenpass kann das Instrument jedoch nicht verkauft werden. Für einen Verkauf wird, wie für andere CITES-Waren, ein Ausfuhrzeugnis von Schweizer Seite und eine Importbewilligung der Behörden im Bestimmungsland benötigt.Infos zum Instrumentenpass finden Sie hier:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/reisen-mit-gebrauchsgegenstaenden/musikinstrumente.html
Auskünfte zur Problematik erhalten Sie in der Schweiz vom:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
CH-3003 Bern
Tel. +41(0)58 4622541
E-Mail: cites@blv.admin.ch

Soviel zur Vorgeschichte dieser Problematik. Wer nun ein solches Instrument sein Eigentum nennt kann unwissentlich zum Straftäter werden, wenn er es wie oben geschildert "vermarktet" ohne im Besitz der CITES-Dokumente zu sein oder versucht mit dem Instrument eine Grenze nach ausserhalb der EU zu überschreiten. Ebenso ist ein Import aus einem Land ausserhalb der EU ohne entsprechende Papiere seit 1992 nicht mehr zulässig. Ein Import z.B. aus den USA ist laut artenschutzrechtlicher Bestimmung seit 1992 nicht mehr möglich. Die einzig zulässige Ausnahme wäre der Import mit entsprechender CITES-Bescheinigung sowie CITES Ex- und Importdokumenten, die vor der Resie eingeholt werden müssten und zwar zu rein privaten Zwecken ohne jegliche kommerzielle Absicht, was bedeutet, das importierte Instrument darf nie weiterverkauft oder weitergegeben werden.
Der alleinige Besitz eines Instrumentes mit Rio-Palisander ist noch nicht strafbar, aber sobald ich die Gitarre verkaufen oder ausstellen möchte, komme ich in Europa nicht umher, mir eine entsprechende CITES-Vermarktungsbescheinigung zu besorgen. Welche Vorraussetzungen müssen also erfüllt sein, um an ein solches Dokument zu gelangen?
1. Das Instrument muss vor dem 20.7.1992 hergestellt worden sein. Als Nachweis wird ein Gutachten eines Sachverständigen verlangt. Eine Liste von amtlich anerkannten Sachverständigen wurde vom BfN veröffentlicht. Es wurden in der Vergangenheit aber bereits Gutachten von erfahrenen Händlern, Gitarrenbauern oder sogar privaten Sammlern mit nachweislich langjähriger Erfahrung anerkannt.
2. Das Instrument muss tatsächlich Teile aus Rio-Palisander beinhalten. Das würde sich aus obenstehendem Gutachten ergeben bzw. im Zweifelsfall wäre eine Vorführung im Thünen Institut in Hamburg bei Dr. Koch oder bei einem anerkannten Sachverständigen nötig.
3. Das Instrument muss sich nachweislich vor dem 20.7.1992 innerhalb der EU befunden haben.... und das ist der Knackpunkt! Hab ich das Instrument nun z.B. vor 10 Jahren von einem Privatmann gekauft und der Vorbesitzer ist womöglich nicht mehr auffindbar oder gar verstorben, wie soll ich dann diesen Nachweis erbringen? Da auch die Behörden dieses Problem mittlerweile erkannt haben, wird in den meisten Bundesländern nicht mehr der eindeutige Nachweis eines Kaufes vor 1992 verlangt. Es gibt z.B. die Möglichkeit, sich durch einen Zeugen in einer schriftlichen Erklärung den Vorbesitz bestätigen zu lassen, einigen Behörden genügt sogar die Zeugenaussage des Eigentümers. Je nach Bundesland meines Wohnsitzes muss ich mich nun an die für mich zuständige Behörde wenden und das CITES-Dokument beantragen. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei ca. 3 Wochen, die Gebühren variieren erheblich. Eine Liste der zuständigen Behörden ist hier abrufbar.

Wie erkenne ich überhaupt, ob meine Gitarre mit Rio-Palisander bestückt ist?

Viele Gitarristen wissen sicherlich gar nicht, dass sie ein Instrument mit Rio-Palisander Griffbrett spielen. Rio-Palisander war ein gängiges Holz für Griffbretter und teils auch für Korpi und Stege von hochwertigen, insbesondere in den USA hergestellten Instrumente standardmäßig bis etwa 1965 und seltener noch bis Ende der 60er Jahre. Schon damals wurde die Holzart selten und entsprechend teuer, so dass fast alle Hersteller auf ostindisches Palisander auswichen, das aus Indien und inzwischen überwiegend aus Indonesien oder Honduras kommt. Seit 1968 gilt in Brasilien ein Exportverbot für Rio-Palisander und nach bisherigen Erkenntnissen wurde danach nur noch Holz aus Altbeständen verarbeitet. Leider versäumten viele Hersteller und Gitarrenbauer es, sich diese Altbestände vor 1992 bestätigen zu lassen. Danach wurde es immer schwieriger einen Nachweis über den Altbestand zu erbringen, denn die entsprechenden Papiere (z.B. Einkaufsrechnungen) waren oftmals nicht mehr auszufinden. Die Hersteller, die nach 1992 noch Instrumente mit Rio gebaut haben, hätten zwingend jedem Instrument einen CITES-Nachweis beilegen müssen. Haben sie dies nicht getan und können es auch nicht mehr nachholen (wie. z.B. Gibson und PRS bereits verkündet haben) sind diese Instrumente nicht zertifizierbar, d.h. sie dürfen nicht mehr gehandelt oder ausgestellt werden. Der reine Besitz ist nicht strafbar, ein Weitergeben ist aber allensfalls an die Erben oder als Spende an staatliche Stellen möglich.

Nach unseren Erfahrungen und der Vorführung von etlichen Instrumenten bei Herrn Dr. Koch in Hamburg können wir festhalten:

Nahezu alle Fender und Gibson Instrumente bis 1965 sind mit Rio bestückt, sofern sie nicht einteilige Ahornhälse haben (Fender bis Mitte 1959) oder Griffbrett und Steg aus Ebenholz hergestellt wurden wie z.B. bei der Gibson Les Paul Custom oder Super 400. In den 'Übergangsjahren' 1966 bis 1969 überwiegt der Anteil an Indian Rosewood, Rio ist aber noch gelegentlich zu finden. Viele andere US-amerikanische Hersteller, z.B. auch Rickenbacker, Gretsch, Danelectro und Guild haben bis in die frühen 60iger Jahre Rio-Palisander verarbeitet, Martin hat noch bis ca. 1969 Bestände aus Brazilian Rosewood verarbeitet.
Deutsche und andere europäische Hersteller haben in der Regel nur selten auf höherwertigen Instrumente und ebenfalls bis in die frühen 60iger Jahre Rio verarbeitet.
Auf japanischen und anderen Fernost-Gitarren wurde Rio-Palisander nach unseren Erfahrungen hauptsächlich bei sehr hochwertigen Akustikgitarren bis in die 80er Jahre verarbeitet. Auf E-Gitarren wurde es nur sehr selten als Griffbrett verwendet.

Für eine makroskopische (durch Augenschein bzw. mit einer Lupe) Analyse des Griffbrettes müsste man eigentlich einen Schnitt anbringen und die Schnittstelle betrachten. Dann würden wir im Vergleich feststellen, dass indisches Palisander etwa 2-3 mal soviele Poren auf gleicher Fläche aufweist. Das ist natürlich kaum möglich ohne das Instrument zu beschädigen. Bei einigen unlackierten und nicht eingefassten Griffbrettern kann man am Griffbrettende eventuell einen Blick auf die "Schnittstelle" werfen. Eine 10-fach vergrößernde Lupe tut dabei gute Dienste. Da aber dieses bei vielen Griffbrettern nicht möglich ist, bleibt uns nur ein Blick von oben. Auch dabei kann man deutliche Unterschiede feststellen. Hat man allerdings keine Vergleichsmöglichkeit oder mangelt es an Erfahrung ist die Verwechslungsgefahr groß (siehe unten). Eine weitere Besonderheit des Brazilian Rosewood ist sein Geruch: Beim Schleifen oder beim Reiben mit dem Finger ist ein süßlicher Geruch zu vernehmen der an Vanille erinnert. Andere Palisanderarten zeigen deutlich weniger Eigengeruch und riechen z.B. nach Rosen (daher der Begriff: "Rosewood"). Eine exakte Analyse anhand der Sicht- oder Geruchsprobe alleine ist aber auch für Experten schwierig. 100%ige Sicherheit bietet nur die Expertenanalyse einer Probe unter dem Mikroskop.

Rio Palisander Poren
So sieht Rio-Palisander im Anschnitt aus (ca. 20-fach vergrößert)



 
Indisches Palisander hat deutlich mehr Poren. Typisch sind die augenförmig um die Poren und in Bändchen verlaufenden, hell erscheinenden Speicherzellen (Parenchym).
Rio-Palisander Brazilian Rosewood
Rio-Palisander Griffbrett mit der typischen schwarz-braunen Färbung, der glatten Oberfläche mit wenigen dafür aber meist sehr langen (1-2cm) aufgeschnittenen Poren
Indischer Palisander
Griffbrett aus ostindischem Palisander mit der eher rötlichen, manchmal auch leicht violetten Färbung mit sehr vielen und sehr kleinen Poren.

Rio-Palisander Brazilian Rosewood fretboard
Doch auch dieses ist Rio-Palisander, die Farbe ähnelt zwar mehr der von Indischem Palisander, die Porenstruktur deutet aber auf Rio hin.

  Indisches Palisander east-indian rosewood
Und auch wenn dieses wegen der dunklen Farbe und der langen Poren zunächst mehr nach Rio aussieht , es ist Indisches Palisander.

Die ersten beiden Bilder entstammen der Web-Seite unten auf der auch eine exakte Beschreibung von Rio-Palisander und weitere Erkennungsmerkmale zu finden sind:
http://www.wood-database.com/lumber-identification/hardwoods/brazilian-rosewood/

Alles oben gesagte betrifft natürlich nicht nur Musikinstrumente sondern jegliche andere Art von Gegenständen mit Rio sowie das Holz selbst auch in kleinsten Mengen.

Wer sich nicht selbst um Gutachten und CITES-Anträge für Instrumente kümmern möchte kann es z.B. auch von der Firma Vintage-Guitar Oldenburg erledigen lassen. Wir sind vom Bundesumweltamt anerkannte Sachverständige für Musikinstrumente-Holz und zu erreichen unter:
Vintage-Guitar Oldenburg
Jörn Eisenhauer
Nadorster Str. 254
26125 Oldenburg
Tel.0441-3800334
info@vintage-guitar.de

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